Erbfall bei einer Bergbaubewilligung anzeigen

 

Leistungsbeschreibung

Mit einer bergbaulichen Bewilligung dürfen Sie einen bestimmten Bodenschatz in einem festgelegten Gebiet aufsuchen und gewinnen sowie das Eigentum daran erwerben.

 

Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind: 

  • Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter,
  • Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger,
  • Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker.

 

In beiden Fällen müssen Sie als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Bewilligung bei der zuständigen Behörde beantragen.

 

Mit einer bergbaulichen Bewilligung dürfen Sie einen bestimmten Bodenschatz in einem festgelegten Gebiet aufsuchen und gewinnen sowie das Eigentum daran erwerben.

 

Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind: 

  • Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter,
  • Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger,
  • Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker.

 

In beiden Fällen müssen Sie als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Bewilligung bei der zuständigen Behörde beantragen.

 

 

 

Teaser

Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergbaulichen Bewilligung verstirbt, geht das Recht der Bewilligung auf die Erbinnen oder Erben über.

Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergbaulichen Bewilligung verstirbt, geht das Recht der Bewilligung auf die Erbinnen oder Erben über.

 

 

Verfahrensablauf

Sie können die Umschreibung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

 

Umschreibung der Bewilligung online beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Umschreibung der Bewilligung schriftlich anzeigen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen per Post dort ein.

 

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten eine Mitteilung, in der Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

 

Sie können die Umschreibung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

 

Umschreibung der Bewilligung online beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Umschreibung der Bewilligung schriftlich anzeigen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen per Post dort ein.

 

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten eine Mitteilung, in der Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).

 

 

Voraussetzungen

  • Die Inhaberin oder der Inhaber einer bergbaulichen Bewilligung verstirbt.
  • Sie, beziehungsweise ihre Vertretungspersonen, müssen die nötige rechtliche Zuverlässigkeit besitzen.
  • Die Inhaberin oder der Inhaber einer bergbaulichen Bewilligung verstirbt.
  • Sie, beziehungsweise ihre Vertretungspersonen, müssen die nötige rechtliche Zuverlässigkeit besitzen.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Erbinnen und Erben sowie Verfügungsberechtigte müssen den Erbfall schnellstmöglich bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Erbinnen und Erben sowie Verfügungsberechtigte müssen den Erbfall schnellstmöglich bei der zuständigen Behörde anzeigen.

 

Die Dauer einer Bewilligung richtet sich maßgeblich nach dem Bodenschatz und dem prognostizierten Vorkommen.

 

Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt, der für die Durchführung der geplanten Gewinnung angemessen sein muss. Dabei dürfen 50 Jahre nur überschritten werden, soweit dies mit Rücksicht auf die für die Gewinnung üblicherweise erforderlichen Investitionen notwendig ist.

 

Wenn Sie mit der Gewinnung nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Bewilligung beginnen, kann die Bewilligung widerrufen werden. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Gewinnungsarbeiten länger als 3 Jahre unterbrechen.

Geltungsdauer: 0 - 50 Jahre


Die Dauer einer Bewilligung richtet sich maßgeblich nach dem Bodenschatz und dem prognostizierten Vorkommen.

 

Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt, der für die Durchführung der geplanten Gewinnung angemessen sein muss. Dabei dürfen 50 Jahre nur überschritten werden, soweit dies mit Rücksicht auf die für die Gewinnung üblicherweise erforderlichen Investitionen notwendig ist.

 

Wenn Sie mit der Gewinnung nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Bewilligung beginnen, kann die Bewilligung widerrufen werden. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Gewinnungsarbeiten länger als 3 Jahre unterbrechen.

Geltungsdauer: 0 - 50 Jahre

 

Kurztext

  • Bergbau Bewilligung Umschreibung
  • Im Todesfall geht die bergrechtliche Erlaubnis an Erbinnen oder Erben der verstorbenen Person über.
  • Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht von Verfügungsberechtigten ausgeübt werden.
  • Verfügungsberechtigte sind:
    • Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter
    • Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger oder
    • Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker
  • Erbinnen oder Erben beziehungsweise Verfügungsberechtigten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Frist: Umschreibung muss so schnell wie möglich beantragt werden
  • Beantragung über
    • OnlinePortal „BergPass“ oder
    • direkt bei der zuständigen Bergbehörde
  • zuständig: Bergbehörde des Bundeslandes, in dem Ihre Bewilligung liegt.
  • Frist: Umschreibung muss so schnell wie möglich beantragt werden
  • Beantragung über
    • OnlinePortal „BergPass“ oder
    • direkt bei der zuständigen Bergbehörde
  • zuständig: Bergbehörde des Bundeslandes, in dem Ihre Bewilligung liegt

 

Informationsstand

01.08.2023

 

 

Status Bibliothekseintrag

5

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Geologie und Bergbau

Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz
55133 Mainz

Telefon: 06131 9254-0
Telefax: 06131 9254-123

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.lgb-rlp.de/startseite.html