Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

 

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

 

 

Teaser

Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

 

 

Rechtsgrundlage

§49 Abs 1 Satz 2 WHG

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.

 

 

Informationsstand

16.12.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 62 - 2. Umwelt, Natur und Energie

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

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