Leistungsobjekt für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

 

An wen muss ich mich wenden?

  • Es gibt zahlreiche Beratungsangebote. Diese finden Sie auf  Anerkennung in Deutschland .
  • Lassen Sie sich in einer  IQ-Beratungsstelle  persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.
  • Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“.
    Telefonnummer: +49 30 1815-1111
    Sprechzeiten:
    Mo. 09:00 – 15:00 Uhr
    Di. 09:00 – 15:00 Uhr
    Mi. 09:00 – 15:00 Uhr
    Do. 09:00 – 15:00 Uhr
    Fr. 09:00 – 15:00 Uhr

 

Welche Gebühren fallen an?

Das Verfahren kostet Geld. Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.

 

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Ausgleichsmaßnahmen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine. Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihre Unterlagen angekommen sind. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Unterlagen fehlen.

 

Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 4 Monate.

 

 

Informationsstand

12.06.2018

 

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