Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

 

Leistungsbeschreibung

Der Beruf des Gesundheitsaufsehers ist in Rheinland-Pfalz nicht landesrechtlich geregelt.

 

 

Teaser

Gesundheitsaufseher sind in Rheinland-Pfalz keine anerkannten Berufe. Sie übernehmen Beratungsaufgaben in der Gesundheitsfachverwaltung u.a. in den Bereichen Infektionsschutz, Seuchenabwehr, Umwelt- und Verkehrshygiene.

 

 

Informationsstand

22.09.2022

 

zurück zur Übersicht