Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung

 

Leistungsbeschreibung

Der Beruf des Gesundheitsaufsehers bzw. Hygienekontrolleurs ist in Rheinland-Pfalz nicht landesrechtlich geregelt.

 

 

Teaser

Gesundheitsaufseher/ Hygienekontrolleure sind in Rheinland-Pfalz keine anerkannten Berufe. Sie übernehmen Beratungsaufgaben in der Gesundheitsfachverwaltung u.a. in den Bereichen Infektionsschutz, Seuchenabwehr, Umwelt- und Verkehrshygiene.

 

 

Informationsstand

29.07.2022

 

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