Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

 

Möchten Sie ein Vorhaben, für das Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen, ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung beantragen.

 

Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage, aus der weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser eingeleitet wird.

 

Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.

 

Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

 

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.

Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

 

Möchten Sie ein Vorhaben, für das Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen, ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung beantragen.

 

Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage, aus der weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser eingeleitet wird.

 

Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.

 

Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

 

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.

 

 

Teaser

Wollen Sie eine Einleitung aus einer Kleinkläranlage, für die Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Erlaubnisänderung beantragen.

Wollen Sie eine Einleitung aus einer Kleinkläranlage, für die Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Erlaubnisänderung beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Eine Änderung der Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

  • Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnisänderung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
  • Diese
    • prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
    • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
  • Sie erhalten
    • einen Änderungsbescheid für die Erlaubnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Eine Änderung der Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

  • Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnisänderung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
  • Diese
    • prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
    • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
  • Sie erhalten
    • einen Änderungsbescheid für die Erlaubnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd.

 

 

Voraussetzungen

  • Der zuständigen Stelle liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben vor.
  • Die in der Abwasserverordnung genannten Anforderungen werden eingehalten.
  • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
  • Der zuständigen Stelle liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben vor.
  • Die in der Abwasserverordnung genannten Anforderungen werden eingehalten.
  • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Dokumente zur Kleinkläranlage (je nach Verfügbarkeit)
    • Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung
    • Zeichnungen, Bemessungsunterlagen
    • Dichtigkeitsnachweis
    • Wartungsprotokolle
  • Bei Versickerung
    • Versickerungsnachweis
    • Hydrogeologisches Gutachten
    • Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
  • Bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
    • Hydrologisches Gutachten
    • Stellungnahme und Einverständnis des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen
  • Lageplan, Flurkartenauszug
  • Bauwerkszeichnungen
  • Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer
  • Gegebenenfalls landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Antrag
  • Dokumente zur Kleinkläranlage (je nach Verfügbarkeit)
    • Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung
    • Zeichnungen, Bemessungsunterlagen
    • Dichtigkeitsnachweis
    • Wartungsprotokolle
  • Bei Versickerung
    • Versickerungsnachweis
    • Hydrogeologisches Gutachten
    • Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
  • Bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
    • Hydrologisches Gutachten
    • Stellungnahme und Einverständnis des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen
  • Lageplan, Flurkartenauszug
  • Bauwerkszeichnungen
  • Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer
  • Gegebenenfalls landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Fachkundenachweis

 

Welche Gebühren fallen an?

Die angegebenen Gebühren gelten für neue Erlaubnisse.

 

Einfache Erlaubnis

Gebühr: EUR 36,10 - 9.000


Gehobene Erlaubnis

Gebühr: EUR 265,00 - 13.290

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnisänderung frühzeitig vor der geplanten Änderung der Entnahme.

Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnisänderung frühzeitig vor der geplanten Änderung der Entnahme.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Widerspruch

 

 

Unterstützende Institutionen

Landesamt für Umwelt

 

 

Kurztext

  • Änderung der Erlaubnis zum Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer Zulassung
  • Für das Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig.
  • Soll ein Vorhaben, für das eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, geändert werden, so ist bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung zu beantragen.
  • Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.
  • Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.
  • Voraussetzung: Die in der Abwasserverordnung genannten Anforderungen werden eingehalten und die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen:
    • Angaben zum vorliegenden Erlaubnisbescheid
    • Dokumente zur Kleinkläranlage, zum Beispiel Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung, Zeichnungen, Bemessungsunterlagen, Dichtigkeitsnachweis, Wartungsprotokolle
    • Bei Versickerung Versickerungsnachweis, Hydrogeologisches Gutachten, Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
    • Bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer Hydrologisches Gutachten Stellungnahme und Einverständnis des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen
    • Lageplan, Flurkartenauszug
    • Bauwerkszeichnungen
    • Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer
    • landschaftspflegerischer Begleitplan
    • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Antrag ist gebührenpflichtig
  • Zuständig: zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes

 

Informationsstand

01.12.2023

 

 

Status Bibliothekseintrag

5

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr