Errichtung einer Ergänzungsschule

 

Leistungsbeschreibung

Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dienen, weil vergleichbare Schulen im staatlichen Schulwesen nicht bestehen. Sie bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Schülerinnen und Schüler können mit dem Besuch einer Ergänzungsschule die Schulpflicht grundsätzlich nicht erfüllen.


Voraussetzung:

Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule müssen Sie spätestens 3 Monate vor Aufnahme des Unterrichts erstatten.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Willy-Brandt-Platz 3
54290
54203

Telefon: +49 651 9494-0
Telefax: +49 651 9494-170

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://add.rlp.de/de/startseite/