Leistungsbeschreibung
Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dienen, weil vergleichbare Schulen im staatlichen Schulwesen nicht bestehen. Sie bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Schülerinnen und Schüler können mit dem Besuch einer Ergänzungsschule die Schulpflicht grundsätzlich nicht erfüllen.
Voraussetzung:
Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule müssen Sie spätestens 3 Monate vor Aufnahme des Unterrichts erstatten.