Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Förderung

 

Leistungsbeschreibung

Die EU gewährt finanzielle Unterstützung im Förderzeitraum 2014 bis 2020 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), um:

  • die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
  • eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz und
  • eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und Gemeinschaft einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen

 

zu sichern.

 

Das ELER-Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EPLREULLE) bildet ein Kernstück der EU-Förderung des ländlichen Raums in Rheinland-Pfalz. 

 

 

Teaser

Das ELER-Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EPLREULLE) bildet ein Kernstück der EU-Förderung des ländlichen Raums in Rheinland-Pfalz.

 

 

Verfahrensablauf

Für (Teil)Maßnahmen bzw. Vorhabensarten werden Förderaufrufe, Calls oder Antragszeiträume festgelegt. Diese können Sie nachfolgender Homepage einsehen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Bewilligungsstellen für die jeweiligen Förderangebote, die Lokalen Aktionsgruppen für den LEADER-Ansatz oder das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

 

 

Voraussetzungen

Die Fördervorsausetzungen sind maßnahmenspezifisch festgelegt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Eventuelle Antragsfristen werden von den zuständigen Stellen veröffentlicht.

 

 

Anträge / Formulare

Werden von den Bewilligungsstellen vorgehalten. 

 

 

Was sollte ich noch wissen?

 

Informationsstand

08.10.2018

 

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