Europäischer Sozialfonds (ESF)

 

Leistungsbeschreibung

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung und sozialer Integration in Europa. Er ergänzt die nationale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland. Die Mittel werden gezielt eingesetzt, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und benachteiligte gesellschaftliche Gruppen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Die neuen ESF-Bundesprogramme der Förderperiode 2014 bis 2020 verfolgen folgende Ziele:

  • Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
  • Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
  • Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

 

Der ESF fördert und unterstützt eine bessere Bildung sowie die Ausbildung und Berufsqualifizierung zum Erwerb von Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt

 

Im Fokus stehen zum einen junge Menschen am Übergang von Schule und Beruf. Ziel ist die Eingliederung leistungsschwächerer junger Menschen in eine Berufsausbildung und die Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung. Zum anderen sind Weiterbildung von Beschäftigten und Strategien für Lebenslanges Lernen zentrale Anliegen des ESF.

 

Zu den Fördermöglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung und der möglichen Finanzierung einer Erst- oder Zweitausbildung durch den ESF besteht großer Informationsbedarf.

 

Die entsprechenden ESF Programme dazu sind:

  • Bildungsprämie (BMBF), Einzelförderung möglich
  • Jobstarter plus (BMBF)
  • Evtl. ESF Programme der Bundesländer

 

Ein Förderantrag kann nicht von einzelnen Personen gestellt werden. Sie erfolgt in den unterschiedlichen Programmen über Projektträger und die verantwortlichen Institutionen. Möglich ist auch die Kontaktaufnahme mit einem ESF Projekt vor Ort. Das ESF Programm „Bildungsprämie“ ist eines der wenigen, das Einzelpersonen unmittelbar fördert.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

 

 

Rechtsgrundlage

Für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds sind neben den Strukturfondsverordnungen auch andere Rechtsgrundlagen relevant.

 

Zudem sind bei der ESF-Förderung einige Förderregelungen zu beachten, die über das deutsche Zuwendungsrecht hinausgehen. Dies betrifft beispielsweise die förderfähigen Ausgaben oder die Beachtung der im jeweiligen Operationellen Programm festgelegten Querschnittsziele.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz


55021 Mainz Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 16-0
Telefax: +49 6131 16-2452

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.msagd.rlp.de