Ausschluss von Europawahl

 

Leistungsbeschreibung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.

Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

 

 

Teaser

Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

 

 

Verfahrensablauf

Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

  • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
  • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

 

Voraussetzungen

Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstatt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

keine

 

 

Rechtsgrundlage

 

Informationsstand

16.10.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Kommunales (Sitzungsdienst/Wahlen)

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-860
Telefax: +49 2631 802-323

Webseite: Infos zu den Wahlen
E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

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