Leistungsbeschreibung
Eintragung fachkundiger Personen in eine Liste bzw. Aufnahme in ein Verzeichnis. Voraussetzungen sind:
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ und
- Nachweis einer bereichsspezifischen Ingenieurtätigkeit von mindestens zwei Jahren
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde.
Welche Gebühren fallen an?
300 - 50 Euro gemäß Kostenordnung der Ingenieurkammer (siehe www.ing-rlp.de).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Eintragung in die Liste bzw. in das Verzeichnis haben innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch beim Eintragungsausschuss.
Anträge / Formulare
Schriftlich oder elektronisch. Formulare auf Internetseite der Ingenieurkammer.
Was sollte ich noch wissen?
Niedergelassene Personen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die vergleichbare Anforderungen nicht erfüllen mussten, bedürfen einer Bescheinigung. Sie sind in einem Verzeichnis zu führen.