Leistungsbeschreibung
Die Fachschule für Sozialwesen bietet Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im sozialpädagogischen Bereich und unterteilt sich in folgende Fachrichtungen (Ihre spätere Berufsbezeichnung):
- Sozialpädagogik (Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher)
- Heilerziehungspflege (Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger)
- Heilpädagogik (Staatlich anerkannte Heilpädagogin/staatlich anerkannter Heilpädagoge)
- Organisation und Führung (Staatlich anerkannte Fachwirtin/staatlich anerkannter Fachwirt für Organisation und Führung, Schwerpunkt Sozialwesen)
Für Ihre Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege benötigen Sie neben dem qualifizierten Sekundarabschluss I eine berufliche Vorbildung. Dies kann z. B. sein:
- eine abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder
- eine Ausbildung im Beamtenverhältnis oder
- eine mind. dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
- mind. dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mind. einem minderjährigen Kind oder
- die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einem mind. viermonatigem Praktikum im sozialpädagogischen Bereich
Eine weitere geeignete berufliche Vorbildung ist der erfolgreiche Besuch der Höheren Berufsfachschule Sozialassistenz mit dem Abschluss Staatlich geprüfte Sozialassistentin/staatlich geprüfter Sozialassistent.
Der Besuch der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik und Heilerziehugspflege, kann in Vollzeit- oder Teilzeitausbildung erfolgen und dauert mind. drei Jahre.
Für die Weiterbildung an der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik, benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher oder zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger und eine danach mind. einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder sonderpädagogischen Einrichtung.
Wenn Sie Leitungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen übernehmen und die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Organisation und Führung, besuchen wollen, ist Voraussetzung eine mind. dreijährige sozialpflegerische, sozialpädagogische oder pflegerische Berufsausbildung und eine mind. zweijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit in einer entsprechenden Einrichtung.
Weitere Informationen können Sie der Broschüre „Fachschule für Sozialwesen“ entnehmen.
Teaser
Sie haben den qualifizierten Sekundarabschluss I und möchten als Erzieher/Erzieherin oder als Heilerziehungspfleger/-pflegerin arbeiten? Und möchten zusätzlich noch die Fachhochschulreife erlangen?
Verfahrensablauf
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der berufsbildenden Schule Ihrer Wahl bis zum 1. März jeden Jahres. Anmeldeformulare erhalten Sie im Sekretariat oder auf der Homepage der Schule.
An wen muss ich mich wenden?
In der Broschüre Fachschule für Sozialwesen finden Sie eine Auflistung aller Fachschule Sozialwesen.
Im BBS- Standortatlas Rheinland-Pfalz sind alle berufsbildenden Schulen aufgelistet. Dort finden Sie Links zu den Homepages der berufsbildenden Schulen Ihrer Wahl, wo Ihnen weitere Informationen zur Verfügung stehen.
Voraussetzungen
In die Fachschule Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer den qualifizierten Sekundarabschluss I und eine berufliche Vorbildung (siehe oben) besitzt.
Für die Fachrichtungen Heilpädagogik und Organisation und Führung ist darüber hinaus eine mind. einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zeugnis über den qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife), ggf. auch Halbjahreszeugnis des 10. Schuljahres
- Nachweis über die berufliche Vorbildung
Welche Gebühren fallen an?
Der Besuch der Fachschule Sozialwesen an öffentlichen berufsbildenden Schulen ist kostenlos. Beim Besuch einer privaten Fachschule fallen eventuell Schulgeld und Gebühren an. Diese erfahren Sie direkt bei der in Frage kommenden Schule.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihre Anmeldung sollte am besten vor dem 1. März eines Jahres erfolgen, ggf. nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. Eine spätere Anmeldung ist möglich, falls die Schule noch freie Plätze hat.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Informationsstand
15.12.2020