Leistungsbeschreibung
Sie können neben ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.
Teaser
Neben Ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin können Sie weitere Bezeichnungen auf Antrag führen.
Verfahrensablauf
- Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle bestätigt den Antragseingang und teilt gegebenenfalls mit, welche Unterlagen noch fehlen.
- Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.
- Die Landestierärztekammer stellt Ihnen eine Urkunde zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung aus.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
- erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin
- tierärztliche Approbation
- Berufserfahrung und berufliche Tätigkeit entsprechend der Weiterbildungsordnung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Zeugnis über Hochschulabschluss Veterinärmedizin
- Tierärztliche Approbation
- Nachweis der erfolgten Weiterbildung (Zeugnisse und Nachweise)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Tierärztin oder Tierarzt in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz
- Nachweise der Weiterbildungsinhalte in Form von Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
- Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden Antrag gestellt, eine Eignungsprüfung abgelegt oder einen Anpassungslehrgang absolviert haben
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie zusätzlich in amtlich beglaubigter Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin oder einen öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer erfolgt sein.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Die Frist hierfür beträgt 4 Wochen.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja – zum Teil auf Homepage
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
MKUEM
Fachlich freigegeben am
08.08.2022