Leistungsbeschreibung
Eine Karteikartenabschrift (auch Dateiauszug genannt) ist eine Abschrift des Datenblattes zu Ihrem erteilten Papierführerschein.
Diese benötigen Sie, wenn Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Führerschein in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen möchten oder Sie Ihren Papierführerschein verloren haben und einen neuen Führerschein benötigen.
Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.
Teaser
Sie möchten Ihren rosafarbenen oder grauen Führerschein in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen oder Ihr Papierführerschein ist verloren gegangen und Sie benötigen einen neuen Führerschein? Dann können Sie eine Karteikartenabschrift beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die zuständige Stelle und bitten um eine Karteikartenabschrift.
- Sobald der zuständigen Stelle alle nötigen Informationen vorliegen, sendet sie die Abschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle bei der Kreis- oder Stadtverwaltung, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.
Voraussetzungen
Ihnen wurde vor 1999 eine Fahrerlaubnis erteilt und Sie haben nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Im Falle des Verlustes bedarf es einer eidesstattlichen Erklärung.
- Bei einem Diebstahl ist die Diebstahlsanzeige vorzulegen.
- Bestätigung der Führerscheinstelle die die Fahrerlaubnis erstmals ausgestellt hat, wenn die angefragte Behörde nicht die ausstellende Behörde der ersten Fahrerlaubnis war.
- Neues Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass).
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beantragung der Karteikartenabschrift fallen keine Gebühren an.
Anträge / Formulare
Die Karteikartenabschrift des Führerscheins kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax bei der Führerscheinstelle, die den Führerschein ausgestellt hat, angefordert werden.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben, dann entfällt die Karteikartenabschrift (Dateiauszug), da Ihre Daten in diesem Fall im Zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert sind.
Informationsstand
15.10.2019