Fahrrad herrenlos melden

 

Leistungsbeschreibung

Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden. Ebenso wie Fahrräder, die im Verdacht stehen, gestohlen wurden zu sein. Machen  möglichst genaue Angaben über:

  • den genauen Standort, wo sich das (herrenlose) Fahrrad befindet
  • ist das Fahrrad angekettet ist oder nicht
  • wie ist der Zustand des Fahrrades
  • ggf. wie lange das Fahrrad sich bereits dort befindet

 

ggf. wenn bekannt, Name und Anschrift des Inhabers

 

Gemeldet werden können auch abgestellte Fahrräder im öffentlichen Raum, die sichtbar nicht mehr bewegt werden bzw. ohne hohe Kosten nicht reparaturfähig wären.

 

 

Teaser

Sie können herrenlose Fahrränder in öffentlichen Raum melden sowie Fahrräder, die wahrscheinlich gestohlen wurden.

 

 

Informationsstand

21.08.2018

 

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