Falknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein. Wenn Ihnen der Falknerjagdschein entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

 

 

Teaser

Wenn Ihnen der Falknerjagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

 

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

 

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

 

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

 

 

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Falknerjagdschein entzogen
  • verstrichene Sperrfrist

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhre hängt von der Gültigkeitsdauer ab.

Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

Verwaltungsgebühr: EUR 17,00 - 32,00

https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5Anlage

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

 

 

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: ja

 

Formlose Antragsstellung möglich: nein

 

Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

Online-Dienste vorhanden: ja

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

 

 

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

 

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