Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.


Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 1.1. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Feuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.


Den Rest des Jahres ist dies nur Inhabern einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheininhabers erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

 

 

Teaser

Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. 

Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.

 

 

 

Verfahrensablauf

Eine Zulassung für die Ausnahme des Abbrennens von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) können Sie schriftlich beantragen.

 

Wenn Sie die Zulassung schriftlich beantragen wollen:

  • Den Antrag für die Zulassung einer Ausnahme für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einreichen.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen eine Ausnahmegenehmigung bewilligt werden kann. Es wird geprüft, dass keine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ein begründeter Anlass vorliegt und alle relevanten Dokumente vorliegen.
  • Bei fehlenden Dokumenten werden Sie kontaktiert.
  • Bei begründetem Anlass und unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente stellt Ihnen die zuständige Behörde eine Genehmigung für die Ausnahme aus.

 

Wenn Sie die Zulassung online beantragen wollen:

  • Sie rufen den Online Dienst auf.
  • Sie können ohne eine Anmeldung weitermachen, Sie können sich allerdings auch über ein Service Konto Bürger  anmelden. Wenn Sie im Rahmen Ihres Unternehmens eine Ausnahme benötigen, können Sie sich über ein Service Konto Unternehmen anmelden.
  • Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus.
  • Sie laden alle nötigen Nachweise als Anhang hoch.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

 

Voraussetzungen

  • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Gegebenenfalls eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Kosten wird von den Kommunen bestimmt.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist

Bis 14 Tage vor der Veranstaltung sollte der Antrag eingegangen sein.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis vierzehn Tage.

 

 

Rechtsgrundlage

§ 24 Absatz 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)


https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.html

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Bei persönlicher Vorsprache sollte ein Vordruck vorliegen (zum Beispiel von Form Solution).

 

 

Informationsstand

16.06.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 32 - 4. Ordnungsangelegenheiten, untere Abfallbehörde

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner: