Fischerprüfung Abnahme

 

Leistungsbeschreibung

Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt. 

 

Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:

  1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
  2. Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins, 
  3. beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung  sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
  4. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
  5. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.

 

Teaser

Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt. 

 

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durchgeführt. 

 

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

 

 

Bemerkungen

Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch verschiedene Anbieter, etwa die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise Fischereiverbände, sonstige Anbieter oder auch online durchgeführt

 

 

 

Informationsstand

30.11.2023

 

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Neuwied"

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung (Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung) auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

In Rheinland-Pfalz finden  bis zu viermal jährlich jeweils am ersten Freitag des Monats März, Juni, September und Dezember Fischerprüfungen statt. Die Fischerprüfung wird von der Kreisverwaltung abgenommen. Für die Fischerprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 29 EUR erhoben.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die schriftlich oder in elektronischer Form nachzuweisende Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung.
Der Lehrgang muss sich auf alle in § 6 Abs. 2 genannten Prüfungsgebiete erstrecken und eine praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und die Behandlung gefangener Fische einschließen. Die Teilnahme am Lehrgang nach Satz 1 muss mindestens acht Stunden praktische Einweisung im Sinne des Satzes 2 enthalten und insgesamt mindestens 30 Stunden umfassen.

Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

Hier finden Sie den Leitfaden als Download:

Leitfaden zum Schutz der Gewässer und Fische zum Download 

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Neuwied"

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Der vollständige Nachweis über die Teilnahme ist bei der Anmeldung vorzulegen.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ordnung, Verkehr und Rechtsangelegenheiten

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: www.kreis-neuwied.de

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 31 - 5. Bußgeldangelegenheiten

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

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