Fluggastkontrolle durchführen

 

Leistungsbeschreibung

Die Gefährdung der Luftsicherheit durch die Mitnahme von verbotenen Gegenständen soll durch die Luftsicherheitskontrollen verhindert werden.

 

Ein Abgleich zwischen Buchungsdokumenten (Bordkarte) und Personaldokumenten, der sog. ID-Check, vor Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auf Flugplätzen erfolgt in Deutschland im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen nicht. Bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den see- und luftseitigen Schengen-Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Prüfung der Grenzübertrittsdokumente.

 

Reisende sind verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen. Es ist möglich, dass das Luftfahrtunternehmen von dem Fluggast das Vorzeigen eines Personaldokuments fordert.

 

 

Teaser

Wenn Sie ein Flugzeug betreten möchten, werden vorab sogenannte Fluggastkontrollen durchgeführt.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz-Fachgruppe Luftverkehr.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

keine

 

 

Informationsstand

02.11.2021

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Fachgruppe Luftverkehr

Hahn-Flugahfen Gebäude 667C
55483 Lautzenhausen

Telefon: 06543 87801640
Telefax: 0261 291412217

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