Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden. Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.

 

Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für

  • die öffentliche Sicherheit,
  • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten oder
  • die Umwelt.

 

Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel

  • Bundesfernstraßen,
  • Bundeswasserstraßen oder
  • Wohngrundstücke. 

 

Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben? 

Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen. 

 

 

Teaser

Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind vielfältig. Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen. 

 

 

Verfahrensablauf

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Fachgruppe Luftverkehr) erteilt auf Antrag Genehmigungen für geografische Gebiete für alle unbemannten Luftfahrzeugsysteme (UAS) innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs. 

 


Zur Beantragung einer Erlaubnis werden Unterlagen bereitgestellt. Die Versendung des Antrags kann digital oder postalisch erfolgen. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis zugesendet.

 

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bei Unklarheiten, ob und welche Erlaubnis Sie benötigen, stehen Ihnen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen per E-Mail oder telefonisch beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

 

 

Zuständige Stelle

Findet der Flug innerhalb eines geografischen UAS-Gebietes in Rheinland-Pfalz statt, ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zuständig.

 

 

Voraussetzungen

  • ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
  • erforderliche Kompetenznachweise
  • vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
    • zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
    • zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes und beim Natur- und Umweltschutz

• ein Fluggerät, welches Sie in einem geografischen UAS-Gebiet in Rheinland-Pfalz steigen lassen wollen

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Einflug in ein geographisches UAS-Gebiet
  • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls:
    • Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (Fernpiloten-Zeugnis A2)
    • Selbsterklärung praktische Fähigkeiten
    • Lageplan
    • schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
    • Freigabe Deutsche Flugsicherung
    • SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment) mit einer ausführlichen Betriebsbeschreibung (ConOps)
    • Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
    • weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz

 

Welche Gebühren fallen an?

100 Euro für eine Einzelerlaubnis zum Einflug in ein geografisches Gebiet.

Verwaltungsgebühr: EUR 100,00

https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html


200 Euro für eine Allgemeinerlaubnis zum Einflug in geografische Gebiete.

Verwaltungsgebühr: EUR 200,00

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

 

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall bis zu zwei Wochen.

 

 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

 

Anträge / Formulare

 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage:

 

 

Informationsstand

13.10.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn

Gebäude 667C
55483 Lautzenhausen

Telefon: +49 6543 8780-1640
Telefax: +49 261 29141-2217

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz