Förderschule anmelden

 

Leistungsbeschreibung

Der Besuch einer Sonderschule ist für Kinder mit Behinderungen nach Entscheidung der Eltern möglich. Voraussetzung ist, dass die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann auch von den Eltern eingeleitet werden. Dies erfordert einen formlosen Antrag bei der zuständigen Grundschule bei der Anmeldung zum Schulbesuch. Die weitere Veranlassung erfolgt durch die Schulleitung der Grundschule.

 

 

Teaser

Ich habe ein Kind mit Behinderung – was muss ich tun, damit es eine Sonderschule besuchen kann?

 

 

Verfahrensablauf

In jedem Einzelfall findet eine sonderpädagogische Diagnostik durch eine Förderschullehrkraft statt, die von einer Förderschule beauftragt ist. Dabei werden die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen erhoben, analysiert und bewertet. Die Förderschullehrkraft erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, das zusammen mit weiteren Gutachten und ggf. einer Stellungnahme des schulärztlichen Dienstes bei Gesundheitsamt in die Entscheidung der Schulbehörde einfließt. Die Eltern werden über die Ergebnisse informiert, über mögliche Lernorte beraten. Die Schulbehörde entscheidet, ob und in welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Förderbedarf besteht. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule besuchen oder am inklusiven Unterricht teilnehmen soll.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Grundschule, bei der auch die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt. Wenn Eltern sich im Vorfeld zur Beratung über die schulische Laufbahn ihres Kindes an eine Sonderschule wenden, können sie diesen Antrag auch bei der Sonderschule stellen.

 

 

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen erforderlich, wenn die Eltern den Antrag stellen wollen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die bei der Schulanmeldung erhobenen Daten reichen aus. Es ist empfehlenswert, der Schule zu erlauben, sich mit der besuchten Kindertagesstätte über den bisherigen Bildungsverlauf auszutauschen, damit dies in die Entscheidung einfließen kann (Entbindung von der Schweigepflicht).

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es falle keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss bis spätestens 31.1. des Jahres gestellt werden.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und den erforderlichen diagnostischen Erhebungen ab.

 

 

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Schulbehörde, ob und in welchem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kann Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden.

 

 

Unterstützende Institutionen

Die Schulbehörde berät die Eltern auf Anfrage und erläutert die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens.

 

 

Bemerkungen

Informationen zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind auf dem Bildungsserver zu finden.

 

 

Informationsstand

29.01.2021

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Albert-Schweitzer-Schule FSP Lernen Förderschule

Laurentiusstraße 1
53567 Buchholz (Westerwald)

Telefon: 02683 94050-0
Telefon: 02683 94050-12
Telefax: 02683 94050-20

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.albert-schweitzer-schule-asbach.de

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Adresse:
Brüder-Grimm-Schule FSP Sprache Förderschule

Schillerstr. 43
56567 Neuwied

Telefon: 02631 975700
Telefax: 02631 9757020

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://bgs-neuwied.de

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Adresse:
Carl-Orff-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule

Orffstr. 37
56566 Neuwied

Telefon: 02622 883910

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.cos-neuwied.de

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Adresse:
Christiane-Herzog-Schule FSP motorische Entwicklung Förderschule

Neuwieder Str. 21b
56566 Neuwied

Telefon: 02622 892-2680
Telefon: 02622 892-2681
Telefax: 02622 892-2670

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://hh-christiane-herzog-schule.de

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Adresse:
Gustav-W.-Heinemann-Schule FSP Lernen u. Ganzheitliche Entwicklung

Schulstraße 5
56316 Raubach

Telefon: 02684 950600
Telefax: 02684 9506016

E-Mail: Kontakt per eMail

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Adresse:
Kinzing-Schule FSP Lernen Förderschule

Beverwijker Ring 5
56564 Neuwied

Telefon: 02631 96600
Telefon: 02631 966012
Telefax: 02631 966020

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://kinzing-schule.de/

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Adresse:
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Förderschule

Feldkircher Str. 100
56567 Neuwied

Telefon: 02631 970-0
Telefax: 02631 970180

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.blindenschule-neuwied.de/

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Adresse:
Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Förderschule

Elisabethstr. 48
56564 Neuwied

Telefon: 02631 3426-0
Telefax: 02631 3426-150

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.lgs-neuwied.de

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Adresse:
Maximilian-Kolbe-Schule FSP Lernen Förderschule

Arienhellerstr. 43
56598 Scheuerfeld

Telefon: 02635 911030
Telefax: 02635 911037

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.maximilian-kolbe-schule.org

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Adresse:
Paul-Schneider-Schule FSP sozial-emotionale Entwicklung Förderschule

Heimstraße 41
56566 Neuwied

Telefon: 02631 40130-35
Telefax: 40137

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.paul-schneider-schule.net