Förderung zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Vertriebenenvereine haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen.

 

 

Teaser

Sie können als Vertriebenenverein finanzielle Unterstützung für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

  1. Kontaktaufnahme mit dem Ministerium, um Fördermöglichkeit abzuklären
  2. Formlose Antragstellung beim Ministerium
  3. Bewilligung des Antrags durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz

 

 

Zuständige Stelle

Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz

 

 

Voraussetzungen

  • Projekt oder Veranstaltung muss in Zusammenhang mit Kulturgut der Vertriebenen und Flüchtlinge stehen
  • Maßnahme darf noch nicht begonnen haben

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag (Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Zeitplan), Kosten- und Finanzierungsplan (Welche Kosten entstehen, wer beteiligt sich sonst noch an der Finanzierung)

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es bestehen keine festgelegten Antragsfristen. Jedoch sollten Anträge spätestens 4-6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werde.

 

 

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 - 4 Wochen

 

Unterstützende Institutionen

Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier

 

 

Informationsstand

05.06.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz

Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 16-0
Telefax: +49 6131 162644

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://mffki.rlp.de/de/startseite/