Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung

 

Leistungsbeschreibung

Forstwirtschaftliche Vereinigungen (FV) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen. Ausschließlicher Zweck sind die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes.

 

 

Teaser

Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen zur Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes

 

 

Verfahrensablauf

  • Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
  • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem MKUEM.

 

 

Voraussetzungen

  • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss eine juristische Person des Privatrechts sein
  • die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss geeignet sein, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen nachhaltig hinzuwirken
  • Die Satzung muss Bestimmungen über die Aufgabe der Forstwirtschaftlichen Vereinigung und deren Finanzierung enthalten;
  • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
  • Gründungsprotokoll der Vereinigung in Kopie
  • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
  • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
  • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
  • Kontaktdaten der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
  • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

 

Welche Gebühren fallen an?

  • 1,00 – 51,00 Euro;
  • auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses

 

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

 

 

Bearbeitungsdauer

Ca. vier bis sechs Wochen

 

 

Anträge / Formulare

Formlose schriftliche Antragstellung

 

 

Informationsstand

01.07.2020

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz

Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
55021 Mainz

Telefon: +49 6131 16-0
Telefax: +49 6131 16-4646

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://mkuem.rlp.de/de/startseite/