Frauenhäuser Zuflucht erhalten

 

Leistungsbeschreibung

Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, bedürfen eines professionellen Beratungs- und Schutzangebotes. Eine mögliche Anlaufstelle, an die Sie sich als betroffene und bedrohte Frau oder Mädchen wenden können, sind sogenannte Frauenhäuser. Diese gewähren Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind – das heißt von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt, eventuell auch nachhaltig verfolgt werden, unbürokratische, schnelle Hilfe.

 

Frauenhäuser bieten Ihnen mit Ihren Kindern den Schutz in Form von Zuflucht, Beratung, Begleitung und Unterstützung.

 

Darüber hinaus erhalten Sie auch weitere Informationen über die verschiedenen Formen von Hilfen und mögliche Lösungen in Krisen. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.

 

 

Teaser

Sie werden bedroht oder leiden unter häuslicher Gewalt? Dann erhalten Sie schnelle Hilfe in sogenannten Frauenhäusern.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Frauenhäuser werden von Vereinen bzw. von kirchlichen Trägern oder Trägern der freien Wohlfahrtspflege geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt.

 

Informationen und Adressen von Frauenhäusern finden Sie auf der Internetseite Konferenz der Frauenhäuser. Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

 

Ansprechpartnerinnen sind darüber hinaus die Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten der Kommunen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
  • Geburts- und Heiratsurkunden,
  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,
  • Sorgerechtsentscheide,
  • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.

 

Welche Gebühren fallen an?

Für den Aufenthalt im Frauenhaus ist ein finanzieller Beitrag zu entrichten. Wenn die Frauen Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen, werden die Kosten für die Unterkunft im Frauenhaus von den entsprechenden Institutionen übernommen.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Mitarbeiterinnen der Frauenschutzhäuser unterliegen der Schweigepflicht.

 

 

Informationsstand

20.09.2019

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 01 - 4. Gleichstellungsstelle

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner: