Freiverkaufszertifikate für aktive Medizinprodukte beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes und möchten dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung aus.

 

Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.

 

 

Teaser

Als Hersteller von aktiven Medizinprodukten oder dessen Bevollmächtigter können Sie die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates für Exportzwecke beantragen. Mit diesem Freiverkaufszertifikat wird Ihnen die Verkehrsfähigkeit der betreffenden Produkte innerhalb der EU bestätigt.

 

 

Verfahrensablauf

  1. Sie reichen Ihren Antrag ein.
  2. Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen.
  3. Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls. Unterlagen nach.
  4. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die zuständige Behörde das Freiverkaufszertifikat aus.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umwelt (LfU) – Abteilung 2 – Referat 25.1.

 

 

Voraussetzungen

  • Ihre Niederlassung befindet sich im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Behörde und Sie sind in Eudamed registriert.
  • Ihre betroffenen Medizinprodukte sind in DMIDS angezeigt.
  • Es bestehen keine bekannten Bedenken seitens der Behörde.
  • Aktuelle Unterlagen der betroffenen Medizinprodukte liegen vor.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Konformitätserklärung der betroffenen Medizinprodukts
  • Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n) des betroffenen Medizinprodukts
  • Bescheinigung zum Qualitätsmanagement des Herstellers durch eine benannte Stelle
  • Produktliste nach Vorgabe der MDR

 

Welche Gebühren fallen an?

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es ist keine Frist zur Beantragung zu beachten.

 

 

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Wochen

 

Rechtsbehelf

Widerspruch nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwvVfG) gegen die Gebührenerhebung

 

 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

 

Schriftform erforderlich: Ja

 

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

 

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

Online-Dienste vorhanden: Ja

 

 

Informationsstand

30.01.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Umwelt (LfU) - Abteilung 2 – Referat 25.1

Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 6033-0
Telefax: +49 6131 674920

E-Mail: Kontakt per eMail
E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Landesamt für Umwelt (LfU) - Arbeits- und Immissionsschutz

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

 

Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

 

Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

 

Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr