Führerschein – Direktversand

 

Leistungsbeschreibung

Eine Zusendung des Führerscheines ist möglich, wenn bei der Antragstellung der Direktversand des Führerscheines ausgewählt wird. In diesem Fall erfolgt der Versand direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten der angegebenen Anschrift.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

 

 

Voraussetzungen

Der Name des Adressaten muß auf dem Briefkasten angegeben sein.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

 

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