Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Für die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen.

 

 

Teaser

Bis Sie Ihren Ersatzführerschein erhalten haben, können Sie einen Übergangsführerschein ausgestellt bekommen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

 

 

Zuständige Stelle

Führerscheinstellen

 

 

Voraussetzungen

Wie bei der Erteilung des Führerscheins.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung)
  • Fahrerlaubnisbehörde vergewissert sich auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt ggf. biometrische Lichtbilder
  • nur bei Unkenntlichkeit: alte unkenntliche Fahrerlaubnis
  • nur bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird zudem eine Übersetzung benötigt)

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust/Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.

 

Die Gültigkeit des Ersatzführerscheins ergibt sich aus der Dauer bis der neue Führerschein gefertigt und der Führerscheinstelle zugesandt wurde.

 

 

Bearbeitungsdauer

Sofortige Ausstellung des Ersatzführerscheins

 

 

Anträge / Formulare

Die Antragstellung erfolgt aufgrund der Unterschriftleistung persönlich. Zeitgleich erfolgt die Beantragung eines neuen Kartenführerscheins.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Einen vorläufigen internationalen Führerschein gibt es nicht.

 

 

Informationsstand

23.01.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Führerscheinstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-783
Telefax: +49 2631 802-862

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Infos zur Führerscheinstelle

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 34 - 2. Führerscheinstelle

Rudolf-Diesel-Straße 10
56566 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: www.kreis-neuwied.de

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