Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

 

Leistungsbeschreibung

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

 

Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

 

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

 

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

 

Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

 

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

 

 

 

Teaser

Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

 

 

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

 

 

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Führerschein

 

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

 

 

Kurztext

  • Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins
  • ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren
  • läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen
  • die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

 

Informationsstand

30.08.2023

 

 

Status Bibliothekseintrag

6

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Führerscheinstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-783
Telefax: +49 2631 802-862

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Infos zur Führerscheinstelle

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner: