Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft

 

Leistungsbeschreibung

Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.

 

 

Teaser

Wenn Sie eine Gaststätte dauerhaft betreiben wollen, wird in einigen Bundesländern eine Anzeige vor Betriebsbeginn notwendig.

 

zurück zur Übersicht