Geburtsurkunde beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.

 

 

Teaser

Für jedes neugeborene Kind wird eine Geburtsurkunde ausgestellt.

 

 

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

 

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

 

Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname,
    • Geburtsdatum und –ort,
    • Name, Vorname der Eltern,
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

 

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

 

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, welches das Geburtenregister mit Ihrem Geburtseintrag führt.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des Geburtsortes.

 

 

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

 

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
  • die Ehegattin oder der Ehegatte oder die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

 

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder als beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
  • gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses.

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.

  • Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland: gebührenfrei

Erstes Exemplar

Gebühr: EUR 13,00


Bei gleichzeitiger Beantragung und im selben Arbeitsgang hergestellter weiterer Exemplare

Gebühr: EUR 6,50


Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland

Gebühr: gebührenfrei

 

Was sollte ich noch wissen?

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

 

 

Informationsstand

22.11.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Standesamt

Pfarrstraße 8
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-696
Telefax: +49 2631 802-443

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Standesamt

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Das Standesamt Neuwied kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden (einzige Ausnahmen: Bestatter und Personen, die aus der Kirche austreten möchten. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an das Standesamt unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihres Anliegens.

Ansprechpartner:

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 32 - 3. Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

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