Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Anlagen, Bäume oder Geräte errichten oder Bodenvertiefungen anlegen, kann die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet sein. Deshalb benötigen Sie dafür unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Bei genehmigungspflichtigen oder genehmigungsfrei gestellten baulichen Anlagen wird diese Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Für Bodenvertiefungen, bauliche Anlagen oder das Aufstellen von Geräten oder Bäumen, für die Sie keine Baugenehmigung benötigen, stellen Sie den Antrag direkt bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.

 

Die Höhengrenzen für die Genehmigungspflicht ergeben sich aus dem Abstand des Objektes zu Flugplätzen (auch Hubschrauberlandeplätze oder Flughäfen) sowie der Höhe des Objektes in Metern über Grund und in Metern über Normal Null. Im Bauschutzbereich von Flugplätzen (1,5 km Umkreis um den Flugplatzbezugspunkt) sind alle Anlagen, Grabungen, Bäume und Geräte genehmigungspflichtig. Im Bauschutzbereich von großen Flughäfen (15 km Umkreis in den Anflugsektoren oder 6 km Umkreis sonst) sind die Höhengrenzen für die Genehmigungspflicht abhängig von der Höhe des Hindernisses und der Geländehöhe. Auch außerhalb des Bauschutzbereiches können sehr hohe Hindernisse oder Hindernisse auf Bodenerhebungen genehmigungspflichtig sein. Auskunft zu Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben erteilt die zuständige Luftfahrtbehörde.

 

Stellen Sie den Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens. Geben Sie dabei die Art des Luftfahrthindernisses, den Standort (Angabe der Standortkoordinaten in Grad, Minuten und Sekunden in WGS84) und die Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses an sowie das Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer, bis wann das Hindernis vorhanden sein wird.

 

 

Teaser

Mindestens 2 Monate vor der Errichtung eines Luftfahrthindernisses, für das keine Baugenehmigung notwendig ist, beantragen Sie eine luftrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.

 

 

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich über die Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben, zum Beispiel bei der zuständigen Luftfahrtbehörde. Reichen Sie den Antrag mit den übrigen Unterlagen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde ein.

 

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Luftfahrtbehörde innerhalb von 2 Monaten, ob die Genehmigung erteilt werden kann. Sie erhalten innerhalb von 2 Monaten die gewünschte Genehmigung oder gegebenenfalls einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrags. Wenn die zuständige Luftfahrtbehörde innerhalb dieser Frist die Genehmigung nicht ablehnt oder diese Frist nicht verlängert, gilt die Genehmigung ebenso als erteilt.

 

 

Zuständige Stelle

Der Antrag in Rheinland-Pfalz erfolgt bei dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.

 

 

Voraussetzungen

  • Genehmigungspflicht auf Grund der Lage und Höhe des Luftfahrthindernisses
  • Genehmigung, wenn eine Gefährdung der Luftfahrt nicht zu erwarten ist
  • Genehmigung, falls notwendig, unter Auflagen, zum Beispiel zur Kennzeichnung

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag mit Angaben zu Art des Luftfahrthindernisses, Standort (geografische Standortkoordinaten in Grad, Minuten und Sekunden in WGS84), Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses sowie Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer des Vorhandenseins
  • Skizze/Ansichtszeichnung des Hindernisses
  • Lageplan/topographische Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit Standort und Ausdehnung des Hindernisses (zum Beispiel Kranstandort und Auslegerbreite)

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebührenrahmen: 70 - 5.000 Euro
Gebühr: EUR 70,00 - 5.000

 

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragsfrist: 2 Monate vor Beginn der Errichtung
  • Eintritt einer Genehmigungsfiktion: 2 Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, falls die Luftfahrtbehörde die Frist nicht vorher verlängert hat

vor Beginn der Errichtung der Luftfahrthindernisse

Antragsfrist: 2 Monate


nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, falls die Luftfahrtbehörde die Frist nicht vorher verlängert hat

Genehmigungsfiktion: 2 Monate

 

Bearbeitungsdauer

  • 2 Monate
Bearbeitungsdauer: 2 Monate

 

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

 

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Luftfahrtbehörde informiert Eigentümer betroffener Grundstücke über die Neu-Festsetzung von Bauschutzbereichen an Flugplätzen.

 

 

Weiterführende Informationen

Eine unverbindliche Vorprüfung Ihres Vorhabens in Bezug auf Flugsicherungseinrichtungen können Sie über die Website des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung vornehmen:

 

 

 

Informationsstand

28.11.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn

Gebäude 667C
55483 Lautzenhausen

Telefon: +49 6543 8780-1640
Telefax: +49 261 29141-2217

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