Gesundheitsfachberufeschulen - Staatliche Anerkennung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.

 

 

Teaser

Eine staatliche Anerkennung für Ihre Schule für Gesundheitsberufe können Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule schriftlich beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz beantragen.

 

Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Abteilung „Gesundheit und Pharmazie“.

 

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

  • Die Schule erfüllt die Anforderungen des jeweiligen Berufsgesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
  • Die Schule erfüllt die Anforderungen der Anerkennungskriterien für die Schulen der Gesundheitsfachberufe.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Auszug aus dem Handelsregister sowie Vorlage des Gesellschaftsvertrags (bei juristischen Personen)
  • Kostenkalkulation
  • Qualifikationsnachweise der Schulleitung
  • Qualifikationsnachweise der Dozenten und Honorardozenten
  • Aktuelle Dozentenliste
  • Vorlage eines Mietvertrags oder Auszug aus dem Grundbuch
  • Vorlage von Plänen der Räumlichkeiten, aus denen sich deren Größe und beabsichtigte Verwendung ergibt
  • Vorlage einer Liste der vorhandenen Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmaterialien sowie der den Schülern zugänglichen Fachliteratur
  • Vorlage eines Gesamtkonzepts für den Schulbetrieb
  • Vorlage eines Konzepts für die praktische Ausbildung inkl. Kooperationsverträge mit anderen geeigneten Einrichtungen

 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 240,00 - 410,00

 

Welche Fristen muss ich beachten?

rechtzeitig vor Beginn des ersten Abschlussjahrganges

 

 

Anträge / Formulare

Onlineverfahren möglich: nein

 

Schriftform erforderlich: ja (reichen Sie die genannten erforderlichen Unterlagen schriftlich beim LSJV ein)

 

 

Informationsstand

11.05.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Referat 53.2

Baedekerstraße 2-20
56073

Telefon: 0261 4041-0
Telefax: 0261 4041-407