Leistungsbeschreibung
Die Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es
- Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
- Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
- die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
- erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist
- bei zulassungsbedürftigen Maßnahmen: die für die Zulassung zuständige Behörde.
- bei nichtzulassungsbedürftigen Maßnahmen:
- die obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd), wenn die Unterhaltungslast des Gewässers oder der Anlage beim Land, den Kreisen oder den kreisfreien Städten obliegt,
- in allen übrigen Fällen die untere Wasserbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung).
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für die Anordnung notwendiger Maßnahmen im Einzelfall von 53 Euro bis 2655 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine Bearbeitungsfristen.
Rechtsbehelf
Widerspruch.
Anträge / Formulare
Keine.
Was sollte ich noch wissen?
Bedienstete und Beauftragte sind im Rahmen der Gewässeraufsicht u.a. befugt
- Gewässer zu befahren,
- technische Ermittlungen vorzunehmen,
- zu verlangen, dass Auskünfte erteilt und Hilfen zur Verfügung gestellt werden,
- Betriebsgrundstücke und -räume zu betreten.