Gewässeraufsicht

 

Leistungsbeschreibung

Die Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es

  • Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
  • Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
  • die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
  • erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist

  • bei zulassungsbedürftigen Maßnahmen: die für die Zulassung zuständige Behörde.
  • bei nichtzulassungsbedürftigen Maßnahmen:
    • die obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd), wenn die Unterhaltungslast des Gewässers oder der Anlage beim Land, den Kreisen oder den kreisfreien Städten obliegt,
    • in allen übrigen Fällen die untere Wasserbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung).

 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für die Anordnung notwendiger Maßnahmen im Einzelfall von 53 Euro bis 2655 Euro.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine Bearbeitungsfristen.

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch.

 

 

Anträge / Formulare

Keine.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Bedienstete und Beauftragte sind im Rahmen der Gewässeraufsicht u.a. befugt

  • Gewässer zu befahren,
  • technische Ermittlungen vorzunehmen,
  • zu verlangen, dass Auskünfte erteilt und Hilfen zur Verfügung gestellt werden,
  • Betriebsgrundstücke und  -räume zu betreten.
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 62 - 2. Umwelt, Natur und Energie

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner: