Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.

Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:

  • die Ladung,
  • die Abmessungen,
  • die Achslast oder
  • das Gesamtgewicht

 

die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

 

Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.

Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.

Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:

  • die Ladung,
  • die Abmessungen,
  • die Achslast oder
  • das Gesamtgewicht

 

die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

 

Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.

 

 

Teaser

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

 

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
  • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
  • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

 

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
  • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
  • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

 

Zuständige Stelle

In Rheinland-Pfalz können die Erlaubnisse/Ausnahmegenehmigungen bei den Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. der großen kreisangehörigen Städte beantragt werden.

 

 

Voraussetzungen

  • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
  • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
  • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
  • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihr Antrag sollte beinhalten:

  • Geltungszeitraum
  • genaue Wegstrecke
  • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
  • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • schriftlicher Haftungsausschluss
  • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
    • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

 

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Ihr Antrag sollte beinhalten:

  • Geltungszeitraum
  • genaue Wegstrecke
  • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
  • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • schriftlicher Haftungsausschluss
  • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
    • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

 

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Beantragung können variieren. Der Gebührenrechner des Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) gibt Ihnen vorab eine Orientierung zur Höhe der Gebühren.

Gebühr: EUR 40,00 - 1.300

 

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.

 

Kurztext

  • Erlaubnis für Großraum und Schwerverkehr Erteilung für Großraum- und Schwertransporte auf öffentlichen Straßen ist eine Genehmigung notwendig
    • ausschlaggebend sind unter anderem
      • die Ladung,
      • die Abmessungen,
      • die Achslasten und
      • das Gesamtgewicht
  • beim Transport über öffentliche Straßen
  • Erteilung der Genehmigung ist kostenpflichtig
  • Voraussetzungen:
    • für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen
    • es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen
    • die Ladung muss unteilbar sein
      • bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
  • zuständig: Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet
    • bei ausländischen Unternehmen: die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird

 

Informationsstand

11.06.2024

 

 

Status Bibliothekseintrag

6

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-431

E-Mail: Kontakt per eMail

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Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

 

Ansprechpartner: