Grundsteuer festsetzen

 

Leistungsbeschreibung

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt), die an das Vorhandensein einer Sache, nämlich der wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes als Steuergegenstand anknüpft. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist, soweit keine Steuerbefreiung greift, der im Inland liegende Grundbesitz.

 

Steuergegenstand ist der Grundbesitz und zwar

  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A),
  • Grundstücke (Grundsteuer B) einschließlich der jeweiligen Betriebsgrundstücke.

 

Allgemeiner Hinweis: Im sogenannten Interimszeitraum von 01.01.2022 bis einschließlich 31.12.2024 werden sowohl Einheitswerte nach bisherigem Recht als auch Grundsteuerwerte nach neuem Recht festgestellt. Die auf Grundlage der Grundsteuerwerte nach neuem Recht festgesetzten Grundsteuermessbeträge gelten allerdings erst mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr an (Hauptveranlagung 2025). Die auf Basis der Einheitswerte festgesetzten Grundsteuermessbeträge gelten noch bis zum Ende des Jahres 2024.

 

 

Teaser

Hier erhalten Sie grundlegende Informationen zur Grundsteuer.

 

 

Verfahrensablauf

Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:

 

Die Feststellung des Einheitswerts bzw. des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erfolgen durch das örtlich zuständige Finanzamt.

 

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt durch die Gemeinde. Die Gemeinde wendet auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag den von ihr festgelegten Hebesatz für die Grundsteuer A beziehungsweise die Grundsteuer B an und bestimmt so die zu entrichtende Grundsteuer.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Für Fragen zum Grundsteuerbescheid wenden Sie sich an die Gemeinde, in der das Grundstück belegen ist.

 

Für Fragen zum Grundsteuermessbetrag, zum Einheitswert oder zum Grundsteuerwert wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

 

 

Informationsstand

06.03.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Kämmerei- und Steuerabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-106 (Telefonnummer für Hunde- und Grundsteuer)
Telefon: +49 2631 802-107 (Telefonnummer für Gewerbe- und Vergnügungssteuer)
Telefax: +49 2631 802-93148

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Stadtkämmerei

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

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Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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