Grundsteuermessbetrag ermitteln

 

Leistungsbeschreibung

Der Grundsteuermessbetrag bildet zusammen mit dem von der Gemeinde festzulegenden Hebesatz die Basis für die Grundsteuerfestsetzung.

 

 

Teaser

Dieser Eintrag vermittelt Ihnen nähere Informationen zur Ermittlung bzw. Festsetzung des Grundsteuermessbetrags.

 

 

Verfahrensablauf

Der Grundsteuermessbetrag wird von dem örtlich zuständigen Finanzamt festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt, in dem auf den Einheitswert/Grundsteuerwert ein Promillesatz (Steuermesszahl) angewendet wird.

 

Die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wird zumeist mit der Feststellung des Einheitswerts/Grundsteuerwerts verbunden. Das heißt, Sie erhalten im Regelfall nur ein Schriftstück, welches sowohl den Grundsteuermessbetrag als auch den Einheits-/Grundsteuerwert enthält. Ungeachtet dessen handelt es sich um zwei selbständige, jeweils getrennt anfechtbare Verwaltungsakte. 

 

Wird zwischen zwei Hauptveranlagungszeitpunkten hinsichtlich des Einheitswerts/Grundsteuerwerts eine Wertfortschreibung, Artfortschreibung oder Zurechnungsfortschreibung (mithin eine neue Feststellung des Einheitswerts/Grundsteuerwerts) durchgeführt, erfolgt eine Neufestsetzung des Grundsteuermessbetrags.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

 

 

Informationsstand

28.03.2024

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Finanzamt Neuwied

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