Grundstücksmarktbericht Daten der Wertermittlung

 

Leistungsbeschreibung

Im Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz (LGMB) sind Daten, die zur Wertermittlung von Grundstücken erforderlich sind, enthalten. Der Obere Gutachterausschuss für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und die örtlichen Gutachterausschüsse liefern mit der Bereitstellung dieser Daten die Basis für fundierte Immobilienbewertungen und tragen damit wesentlich zur Transparenz des Grundstücksmarkts bei. Die Daten werden alle zwei Jahre im LGMB bzw. in den Grundstücksmarktberichten der Städte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Trier und Worms auch separat für den jeweiligen Grundstücksmarkt veröffentlicht. Grundstücksmarktberichte beinhalten beispielsweise statistische Grunddaten, wertrelevante Daten des Grundstücksmarkts sowie Analysen bestimmter Teilmärkte.

 

 

Teaser

Sie haben Interesse an Daten über den Grundstücksmarkt in Rheinland-Pfalz? Dann können sie den Landesgrundstücksmarktbericht erwerben.

 

 

Verfahrensablauf

Der Landesgrundstücksmarktbericht und weitere Grundstückmarktberichte können

  • über den Internetshop des LVermGeo oder
  • bei den Servicestellen des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation und der Vermessungs- und Katasterämter in Rheinland-Pfalz bestellt werden.

 

An wen muss ich mich wenden?

Informationen zum Landesgrundstücksmarktbericht und zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte, die beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz eingerichtet ist, oder bei den Geschäftsstellen der örtlichen Gutachterausschüsse.

 

 

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle für die Herausgabe des Landesgrundstücksmarktberichts ist die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz.

 

 

Voraussetzungen

Es bestehen keine Vorraussetzungen. Die Grundstücksmarktberichte können von allen interessierten Personen und Stellen erworben werden.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Die aktuellen Gebühren für die Grundstücksmarktberichte sind im Internet-Shop der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz aufgeführt.

 

Eine kostenfreie Version des Landesgrundstücksmarktberichts Rheinland-Pfalz, steht auf der Homepage des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation zum Download bereit. In dieser Version sind die Kapitel 6 (Ableitung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten und 11 (Anhang, Indexreihen, Richtwerte, Zinssätze, Wertfaktoren) nicht enthalten!

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

 

 

Anträge / Formulare

Die Antragstellung erfolgt formlos in schriftlicher oder elektronischer Form und wird entsprechend bestätigt.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Unter den nachfolgenden Links finden Sie weitere Informationen:

 

 

Bemerkungen

Die Vervielfältigung des Landesgrundstücksmarktberichts ist nur mit Erlaubnis des Herausgebers gestattet. Der Urhebervermerk im Landesgrundstücksmarktbericht ist zu beachten.

 

 

Informationsstand

29.01.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus

Jahnstraße 5
56457 Westerburg

Telefon: +49 2663 9165-0
Telefax: +49 2663 9165-1150

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Gutachterausschuesse

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Adresse:
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz


56033 Von-Kuhl-Straße 49
56070

Telefon: +49 261 492-0
Telefax: +49 261 492-492

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lvermgeo.rlp.de/de/startseite/

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Adresse:
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz


56033 Von-Kuhl-Straße 49
56070

Telefon: +49 261 492-0
Telefax: +49 261 492-492

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.lvermgeo.rlp.de/index.php?id=2565