Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen

 

Leistungsbeschreibung

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen.

 

In der Liste müssen Sie mindestens folgende Daten angeben:

  • der Vor und Nachname der Beschäftigten,
  • das Geburtsdatum
  •  die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte,
  • die Art der Beschäftigung
  • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
  • gegebenenfalls der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens.

 

Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle) innerhalb der Abgabefrist übermitteln. Die zuständige Stelle ist in der Regel die Oberste Arbeitsbehörde des Landes.

 

Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen.

 

In der Liste müssen Sie mindestens folgende Daten angeben:

  • der Vor und Nachname der Beschäftigten,
  • das Geburtsdatum
  •  die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte,
  • die Art der Beschäftigung
  • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
  • gegebenenfalls der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens.

 

Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle) innerhalb der Abgabefrist übermitteln. Die zuständige Stelle ist in der Regel die Oberste Arbeitsbehörde des Landes.

 

Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.

 

 

Teaser

Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem (HAG) beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.

Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem (HAG) beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.

 

 

Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Heimarbeitsliste
  • Heimarbeitsliste

 

Welche Gebühren fallen an?

kostenlos

kostenlos

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:

  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06.):  bis zum 31.07. des Kalenderjahres
  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07. bis 31.12.): bis zum 31.01. des folgenden Kalenderjahres

Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:

  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06.):  bis zum 31.07. des Kalenderjahres
  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07. bis 31.12.): bis zum 31.01. des folgenden Kalenderjahres

 

Bearbeitungsdauer

keine

keine

 

 

Rechtsbehelf

keine

keine

 

 

Kurztext

  • Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme
  • Ein Unternehmen muss Personen, die es in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigt oder über die es Heimarbeit weitergibt, in Listen ausweisen
  • in der Liste müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:
    • der Vor- und Nachname der Beschäftigten
    • das Geburtsdatum
    • die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte
    • die Art der Beschäftigung
    • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
    • ggf. der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens
  • Die Liste muss halbjährlich innerhalb einer Abgabefrist an die zuständigen Stellen übermittelt werden
  • zuständige Stelle:
  • Arbeitsschutzaufsichten der Bundesländer

 

Informationsstand

08.03.2023

 

 

Status Bibliothekseintrag

6

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr