Handelsregister Eintragung Kommanditgesellschaft

 

Leistungsbeschreibung

Gründen Sie eine Kommanditgesellschaft (KG), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die KG und ist vollständig rechtsfähig. Die Eintragung einer KG, die bereits ein Handelsgewerbe betreibt, ist dagegen lediglich rechtsbekundend, da die Gesellschaft schon vor der Eintragung besteht.

 

 

Verfahrensablauf

Anmeldung

 

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

  • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
  • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

 

Änderungen

 

Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

 

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl

 

Für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz Ihrer Gesellschaft

 

 

Voraussetzungen

Es muss ein Gesellschaftsvertrag vorliegen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anmeldung einer Kommanditgesellschaft hat zu enthalten:

  • die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte aller Gesellschafter
  • die Firma der Gesellschaft und den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, sowie die inländische Geschäftsanschrift
  • die Vertretungsmacht der Gesellschafter
  • alle Kommanditisten sowie den Betrag der Einlage eines jeden von ihnen

 

Die Anmeldung muss die von der inländischen Geschäftsanschrift abweichende Lage der Geschäftsräume und den Unternehmensgegenstand bezeichnen, soweit sich dieser nicht aus der Firma ergibt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität.

 

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Zuständige Stellen und Formulare