Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten

 

Leistungsbeschreibung

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben wollen. Das gilt auch, wenn Sie nur einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen. 

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist möglich für 

  • natürliche oder juristische Personen und 
  • rechtsfähige Personengesellschaften.

 

Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. Auf der Handwerkskarte wird vermerkt:

  • Name und Anschrift des Inhabers oder der Inhaberin, 
  • Betriebssitz, 
  • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk beziehungsweise die zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerke, 
  • Zeitpunkt der Eintragung,
  • gegebenenfalls Name der Betriebsleitung oder des Gesellschafters beziehungsweise der Gesellschafterin, der/die für die technische Leitung verantwortlich ist. 

 

Sie müssen die Handwerkskarte nicht jährlich erneuern, da diese ihre Gültigkeit so lange behält, bis sich an den angegebenen Daten etwas ändert.

 

 

 

Teaser

Wenn Sie mit Ihrem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen wurden, erhalten Sie als Nachweis die Handwerkskarte.

 

 

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Eintragung in die Handwerksrolle und erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung die Handwerkskarte.

 

 

Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

 

 

Voraussetzungen

Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

 

 

Bearbeitungsdauer

keine

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

 

Weiterführende Informationen

 

Informationsstand

08.01.2024

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Handwerkskammer Koblenz

Friedrich-Ebert-Ring 33
56068

Telefon: +49 261 398-0
Telefax: +49 261 398-398

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.hwk-koblenz.de