Hausmüll Entsorgung

 

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

 

 

Teaser

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

 

 

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

 

 

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

 

 

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

 

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

 

 

Bearbeitungsdauer

individuell

 

 

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

 

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

 

 

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

 

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

 

 

Informationsstand

28.09.2020

 

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