Hilfe zur Gesundheit für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

 

Dazu zählen:

  • Unterstützung und Beratung der Eltern
  • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
  • Medizinische Behandlungen
  • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Alltagsbegleitung

 

Teaser

Sie sind nicht gesetzlich oder privat krankenversichert? Dann leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe auch für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche.

 

 

Zuständige Stelle

Zuständig ist

  • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

 

             oder

  • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis oder regionsangehörigen Gemeinde,

 

in der der Wohnsitz liegt.

 

 

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

 

- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

 

- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

 

- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

 

- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

 

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

 

 

Informationsstand

07.08.2020

 

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