Hilfen für Schwangere aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens

 

Leistungsbeschreibung

Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.

 

 

Teaser

Sie sind schwanger und befinden sich in einer Notlage? Dann können Sich sich bei der "Bundesstiftung Mutter und Kind" finanzielle Hilfe holen.

 

 

Verfahrensablauf

Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung können nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle am Wohnort der Hilfesuchenden gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass ein persönlicher Kontakt mit der Schwangeren- bzw. Schwangerenkonfliktberatungsstelle für die Antragstellung erforderlich ist. Eine Antragstellung auf dem Postweg bzw. per E-Mail ist nicht möglich.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

 

Bitte wenden Sie sich möglichst lange vor dem errechneten Geburtstermin persönlich an eine Schwangeren- bzw. Schwangerenkonfliktberatungsstelle in Ihrer Nähe.

 

 

Zuständige Stelle

Für die Antragstellung sind die Schwangeren- bzw. Schwangerenkonfliktberatungsstelle in Ihrer Nähe zuständig.

 

 

Voraussetzungen

Bestehende Schwangerschaft

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen, aus denen die finanzielle Situation ersichtlich ist (laufende monatliche Einkünfte und regelmäßigen monatlichen Belastungen

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge an die Bundesstiftung müssen vor der Geburt des Kindes beim Vergabeausschuss eingegangen sein.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Pro Schwangerschaft kann nur ein Antrag gestellt werden.

 

 

Informationsstand

31.07.2018

 

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