Hilfeplan aufstellen

 

Leistungsbeschreibung

Unabhängig davon, welche Form der "Hilfe zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen - der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.

 

Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:

  • Bedarf
  • Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
  • Falls Sie schon andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe möglicherweise nicht erfolgreich?
  • Personalbogen Ihres Kindes (z.B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
  • Ziel der Hilfsmaßnahmen
  • Was soll sich durch die Hilfe ändern?
  • Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
  • Art der Hilfe
  • Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe)?
  • Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
  • Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
  • notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung)

 

Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären

 

 

Teaser

Wenn Sie "Hilfen zur Erziehung" beantragen möchten, ist der erste Schritt einen sogenannten Hilfeplan in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu erstellen.

 

 

Verfahrensablauf

Neben den direkt Beteiligten (Eltern, Kinder) können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:

  • Verwandte,
  • Ärztinnen und Ärzte,
  • die Schule des Kindes
  • falls erforderlich ein psychologischer Dienst

 

Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten (Hilfeplangespräche) fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Wenn nötig, kann der Hilfeplan bei diesen Treffen abgeändert werden.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die benötigten Unterlagen sind Einzelfall abhängig.

 

Klären Sie am besten direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erstellung des Hilfeplans fallen keine Gebühren an.

 

 

Informationsstand

11.09.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für soziale Hilfen und Vormundschaften

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-286
Telefax: +49 2631 802-450

E-Mail: Kontakt per eMail
E-Mail: Kontakt per eMail
E-Mail: Kontakt per eMail
E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Soziale Hilfen und Vormundschaften

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.