Hochschule Informationen zur Bewerbung

 

Leistungsbeschreibung

Nutzen Sie das lokale Bewerbungsportal Ihrer Wunschhochschule, wenn Sie einen zulassungsfreien Studiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten.

 

Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in einem ersten Fachsemester ist es notwendig, sich zusätzlich bei hochschulstart.de zu registrieren.

 

Für die zentral zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie bewerben Sie sich ausschließlich über hochschulstart.de.

 

Für einige Studiengänge wie z.B. Masterstudiengänge oder Weiterbildungsstudiengänge sowie eine Promotion kann es gesonderte Bewerbungswege geben. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der jeweiligen Hochschule.

 

Mit einer beruflichen Ausbildung erhalten Sie eine fachungebundene Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Universitäten.

 

 

Teaser

Wer an einer Hochschule studieren möchte, muss sich online für einen Studiengang registrieren und bewerben.

 

 

Verfahrensablauf

Für die Bewerbung um einen Studienplatz wird ein Online-Zulassungsantrag genutzt:

  1. Registrierung
  2. Hochladen der Bewerbungsunterlagen (abhängig vom Studiengang) und Abgabe der Bewerbung

 

Über das Ergebnis der Bewerbung und Unterlagenprüfung werden Sie durch die Hochschule oder hochschulstart.de informiert.

 

 

 

Voraussetzungen

  • Sie müssen über eine für RheinlandPfalz gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
  • Wenn Sie eine hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Begabung nachweisen, kann für betreffende Studiengänge auf die Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
  • Damit Sie ein Studium in einem höheren Fachsemester studieren können, müssen Sie bereits in einem gleichen oder ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben gewesen sein und passende Leistungen und Kompetenzen vorweisen können.
  • Für die Bewerbung um ein Masterstudium müssen Sie in den meisten Fällen weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Ihnen von der Hochschule mitgeteilt werden und in der Prüfungsordnung Ihres Wunschstudiengangs geregelt sind.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Bewerbungsantrag
  • Gültige Hochschulzugangsberechtigung und/oder der Masterzugangsberechtigung
  • Gegebenenfalls Nachweis der vollständigen Studienvergangenheit
  • Gegebenenfalls Leistungsnachweise
  • Gegebenenfalls Nachweise weiterer Unterlagen, je nach Studiengang

 

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Für ein Erststudium fallen keine Kosten an. Für ein Zweitstudium oder ein Seniorenstudium werden Studiengebühren erhoben.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die rechtlich vorgeschriebenen Bewerbungsfristen. In den übrigen Studiengängen gelten die von der jeweiligen Hochschule festgesetzten Fristen.

 

Fristen zur Abgabe eines Zulassungsantrags sind Ausschlussfristen. Sie werden von der Hochschule je nach Studiengang und Verfahren festgelegt und veröffentlicht.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen je nach Studiengang. Bis Semesterbeginn ist die Bearbeitung in der Regel abgeschlossen.

 

 

Rechtsgrundlage

  • Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
  • Auswahl- und Einschreibesatzungen der Hochschulen

 

Anträge / Formulare

  • Kein Formular vorhanden
  • soweit im Einzelfall vorhanden, abzurufen unter hochschulstart.de oder Internetseite der Hochschule
  • Schriftform erforderlich
  • abhängig vom jeweiligen Studiengang
  • in der Regel kein persönliches Erscheinen nötig. Ausnahme sind z.B. Eignungsprüfungen

 

Was sollte ich noch wissen?

Die allgemeinen und besonderen Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang müssen erfüllt sein.

 

Form und Frist sind unbedingt einzuhalten.

 

Falsche Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.

 

In einigen Fällen können Sie bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang einen Nachteilsausgleich oder einen Härtefall geltend machen. Hierdurch kann sich eine Verbesserung Ihrer Note oder Ihrer Wartezeit ergeben. Damit können sich Ihre Chancen auf eine Zulassung zum Studium erhöhen. Liegen entsprechende Nachweise wie ein Schulgutachten oder ein ärztliches Gutachten vor, können Sie bei Ihrer Bewerbung einen Antrag auf Verbesserung der Note oder der Wartezeit stellen und bei Ihrer Wunschhochschule einreichen. Bitte reichen Sie mit dem Antrag auch die Gutachten ein.

 

 

Informationsstand

21.07.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

Ernst-Boehe-Straße 4
67059

Telefon: +49 621 5203-0
Telefax: +49 621 5203-200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

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Adresse:
Hochschule Kaiserslautern - University of Applied Sciences

Schoenstraße 11
67659 Kaiserslautern

Telefon: +49 631 37240
Telefax: +49 631 3724-2105

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.hs-kl.de/

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Adresse:
Hochschule Koblenz

Konrad-Zuse-Straße 1
56075

Telefon: +49 261 9528-0
Telefax: +49 261 9528-567

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.hs-koblenz.de

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Adresse:
Hochschule Mainz

Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

Telefon: +49 6131 628-0
Telefax: +49 6131 628-7777

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.fh-mainz.de

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Adresse:
Hochschule Trier


54208 Schneidershof
54293

Telefon: 0651 8103-0
Telefax: 0651 8103-333

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.fh-trier.de

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Adresse:
Hochschule Worms

Erenburgerstraße 19
67549

Telefon: +49 6241 509-0
Telefax: +49 6241 509-222

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.fh-worms.de

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Adresse:
Technische Hochschule Bingen

Berlinstraße 109
55411 Bingen am Rhein

Telefon: +49 6721 409-0
Telefax: +49 6721 409-100

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.th-bingen.de