Hoheitszeichen des Landes

 

Leistungsbeschreibung

Das Landeswappen hat die Form des heraldischen Rundschildes. Dieser ist durch eine aufsteigende eingebogene Spitze gespalten und zeigt rechts in silbernem Feld ein rotes durchgehendes Kreuz, links in rotem Feld ein silbernes sechsspeichiges Rad und in der aufsteigenden schwarzen Spitze einen rotgekrönten, rotbewehrten goldenen Löwen. Das Wappen ist von einer goldenen Volkskrone (Weinlaub) überhöht.

 

Mit dem Trierer Kreuz, dem Mainzer Rad und dem pfälzischen Löwen repräsentiert es die drei rheinischen Kurfürstentümer, die historisch bedeutsamsten Territorien auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Ihr herausragender verfassungsrechtlicher Rang machte sie nach dem Deutschen Kaiser zu den einflussreichsten und wichtigsten Funktionsträgern des Alten Reichs.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

 

 

Voraussetzungen

Die Verwendung des offiziellen Landeswappen obliegt lediglich staatlichen Organen, den Landesbehörden und die im Landesgesetz festgelegten weiteren Institutionen wie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und Hoheitsaufgaben wahrnehmen. Ihnen kann das Recht zur Führung des Landessiegels und des Amtsschildes von dem Ministerpräsidenten auf Vorschlag des zuständigen Fachministers verliehen werden.

 

Das Land Rheinland-Pfalz stellt ebenfalls ein Wappenzeichen zur Verfügung, welches ohne Genehmigung frei verwendet werden kann.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Kleinen Landessiegel und der aktuellen Lizenzliste erhalten Sie auf der Internetseite der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

 

 

Informationsstand

20.05.2019

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz

Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 16-0
Telefax: +49 6131 16-4771

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.rlp.de/fr/landesregierung/staatskanzlei/