Hospizarbeit und Palliativversorgung

 

Leistungsbeschreibung

Wenn keine Aussicht mehr auf Heilung besteht, brauchen Menschen mit schweren Erkrankungen eine sogenannte palliative Versorgung. Dabei steht nicht mehr der Heilungsprozess selbst im Vordergrund sondern die weitere bestmögliche Erhaltung der noch bestehenden Lebensqualität des Erkrankten. Durch eine ganzheitliche Zuwendung auf dessen Wünsche und Bedürfnisse soll dieser in vertrauter Umgebung und in Würde bis zuletzt leben. Die palliative Versorgung ist prinzipiell an jedem Ort möglich und kann auch in ehrenamtlicher Tätigkeit erfolgen.

 

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 40 - 5. Sozialplanung

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E-Mail: Kontakt per eMail