Hundesteuer Ermäßigung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

 

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

 

 

Teaser

Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.

 

 

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer. 

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

 

 

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

 

 

Anträge / Formulare

In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Kämmerei- und Steuerabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-106 (Telefonnummer für Hunde- und Grundsteuer)
Telefon: +49 2631 802-107 (Telefonnummer für Gewerbe- und Vergnügungssteuer)
Telefax: +49 2631 802-93148

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Stadtkämmerei

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner: