Entschädigung für Impfschaden beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Ist diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden? Dann können Sie wegen des Impfschadens und wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) erhalten.

 

Die Versorgung beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolge

  • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Kleiderverschleißzulage, Schwerstbeschädigtenzulage und
  • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.

 

Teaser

Sie haben eine Schutzimpfung erhalten und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten? Dann können Sie Versorgungsansprüche geltend machen und beantragen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Der Entschädigungsanspruch richtet sich jeweils gegen das Bundesland, in dem die Impfung vorgenommen wurde. In Rheinland-Pfalz ist für die Bearbeitung dieser Anträge das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständige Behörde.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bitte Geburtsurkunde beifügen oder bei persönlicher Abgabe des Antrages Personalausweis oder Reisepass vorlegen
  • Meldebestätigung
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit)
  • für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
  • ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten)
  • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
  • Impfausweis / Impfbuch / Impfschein

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.

 

 

Anträge / Formulare

Es ist ein Antrag notwendig.

 

 

Informationsstand

02.10.2019

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

Baedekerstraße 2-20
56073

Telefon: +49 261 4041-1
Telefax: +49 261 4041-407

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau

Reiterstraße 16
76829 Landau in der Pfalz

Telefon: +49 6341 26-1
Telefax: +49 6341 26-287

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

Schießgartenstraße 6
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 967-0
Telefax: +49 6131 967-444

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

Rheinallee 97-101
55118 Mainz

Telefon: +49 6131 967-0
Telefax: +49 6131 967-310

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

Moltkestraße 19
54292

Telefon: +49 651 1447-0
Telefax: +49 651 1447-253

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

In der Reichsabtei 6
54292

Telefon: +49 651 1447-0
Telefax: +49 651 1447-253

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Trier