Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Änderungen bei störfallrelevanten Betriebsbereiche übermitteln

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.

Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.

 

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.

Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.

 

 

 

Teaser

Sie möchten eine störfallrelevante Änderung an einem Betriebsbereich der oberen Klasse durchführen? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln. 

Sie möchten eine störfallrelevante Änderung an einem Betriebsbereich der oberen Klasse durchführen? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln. 

 

 

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
     
  • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
     

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion 

 

 

Zuständige Stelle

Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion 

 

 

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse 
  • Sie wollen eine störfallrelevante Änderung an Ihrem Betriebsbereich durchführen.
     
  • Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse 
  • Sie wollen eine störfallrelevante Änderung an Ihrem Betriebsbereich durchführen.
     

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.

Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Es fallen keine Kosten an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Informationen sind bis spätestens einen Monat vor Durchführung der störfallrelevanten Änderung am Betriebsbereich bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Antragsfrist: 1 Monat


Die Informationen sind bis spätestens einen Monat vor Durchführung der störfallrelevanten Änderung am Betriebsbereich bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Antragsfrist: 1 Monat

 

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

 

 

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

 

 

Kurztext

  • Störfallrelevanter Betriebsbereich Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor störfallrelevanten Änderungen Entgegennahme
  • Vor einer störfallrelevanten Änderung eines Betriebsbereichs muss der Betreiber alle zur Erstellung externen Alarm- und Gefahrenpläne erforderlichen Informationen bereitstellen
  • Informationen sind bis spätestens einen Monat vor der störfallrelevanten Änderung des Betriebsbereichs zu übermitteln
  • zuständig: zuständige Behörde

 

Informationsstand

18.08.2023

 

 

Status Bibliothekseintrag

5

 

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